Leisungsverzeichnis

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Für jeden Bau oder größeren Umbau eines Hauses ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses notwendig.

Es gehört neben der Angebotsnachfrage, den Allgemeinen sowie den Besonderen Vertragsbedingungen zu den wichtigsten Unterlagen einer Ausschreibung. Was ein Leistungsverzeichnis alles enthalten muss und wer dieses erstellt – diese und weitere Fragen werden dir im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

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Welche Informationen enthält ein Leistungsverzeichnis?

Zuerst einmal enthält es natürlich die vollständige Anschrift des Bauherrn und des Architekten oder Ingenieurs, der für die Anfertigung dieses Verzeichnisses verantwortlich ist. Womit wir auch gleich die Frage beantwortet haben, wer für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zuständig ist.

Im Leistungsverzeichnis (LV) werden alle Leistungen aufgeführt, die später auch in den Bauvertrag einfließen. Meistens werden in einem LV sämtliche Leistungen zusammengefasst, bei denen die Vergabe an ein Gewerk geplant ist.

Wenn es technologisch Sinn macht, fasst ein solches Verzeichnis aber auch die Leistungen mehrerer Gewerke zusammen. Soll nur ein Auftragnehmer gesucht werden, der alle Arbeiten durch seine Mitarbeiter verrichten lässt, so können diese Leistungen auch in einem einzigen LV niedergeschrieben werden.

Ein Leistungsverzeichnis ist beim Hausbau unerlässlich. (Quelle: 123rf.com/Alexander Raths)

Gliederung des Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis wird vom Architekten oder Ingenieur individuell erstellt. Generell wird es in Positionen, Bereiche sowie Abschnitte unterteilt. Diese Vorgaben sind vor allem dann einzuhalten, wenn das Leistungsverzeichnis gleichzeitig als Angebotsanfragedatei verwendet werden soll.

Für den Austausch dieser Daten gilt der sogenannte GAEB-Standard. Bauunternehmen haben dadurch die Möglichkeit, das Leistungsverzeichnis sofort in das eigene Kalkulationsprogramm einlesen zu lassen und direkt auszufüllen. So ist es dem Unternehmen schneller möglich, sein Angebot bei dem Auftraggeber bzw. der ausschreibenden Stelle einzureichen.

Das Leistungsverzeichnis ist unter anderem in folgende Bereiche untergliedert

  • Die Positionsnummer,
  • Die Menge sowie Mengeneinheit,
  • Die Bezeichnung der Leistung durch einen Langtext und einen Kurztext,
  • Den Einheitspreis und
  • Den Gesamtpreis.

Der Gesamtpreis wird durch Multiplikation der Menge und des Einheitspreises errechnet.

Beispiele für mögliche Leistungen

Natürlich gibt es eine ganze Bandbreite an Leistungen, die beim Bau oder Umbau eines Hauses anfallen und im LV niedergeschrieben werden. So enthält eine Leistungsbeschreibung für einen Rohbau möglicherweise unter anderem folgende Posten:

01                        Rohbau
01.01.                   Ortbeton
01.01.001             Ortbeton Deckenplatte Stahlbeton C20/25 Decken-D 20 cm
Ortbeton Deckenplatte, waagerechte obere Betonfläche, Ausführung als Stahlbeton,
Normalbeton C20/25 entsprechend DIN EN 206-1 sowie DIN 1045-2,
Dicke der Decke: 20 cm,
01.01.002             Ortbeton Ringbalken Stahlbeton C20/25, Breite: 24 cm, Höhe: 24 cm,
Ortbeton Ringbalken, waagerechte obere Betonfläche, Ausführung als Stahlbeton,
Normalbeton C20/25 entsprechend DIN EN 206-1 sowie DIN 1045-2, rechteckig,
Querschnittsbreite: … cm,
Querschnittshöhe: … cm,
Länge: … cm,

Wichtige gesetzliche Vorgaben

Wie bereits erwähnt, sind für die Anfertigung der Leistungsbeschreibungen Architekten und Ingenieure zuständig. Diese müssen nicht nur über eine genaue Projektkenntnis verfügen, sondern auch die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in vollem Umfang kennen.

Teil C der VOB enthält für jedes Gewerk ausführliche Regelungen dazu, welche Leistungen in welcher Form zu beschreiben sind. In diesem Teil der VOB finden sich auch Regelungen dazu, welche Leistungen als Haupt- und welche als Nebenleistungen aufzuführen sind.

Die VOB enthält zudem Informationen darüber, welche Aufmaßregeln im Rahmen der Mengenermittlung und der Abrechnung zu befolgen sind. Hauptleistungen sind beispielsweise Arbeiten, die auf jeden Fall separat zu erfassen und auch zu beschreiben sind.

Bei Nebenleistungen müssen keine einzelnen Positionen erfasst werden, sie werden zusammen mit den Hauptleistungen erbracht und abgerechnet.

Generell sollte die Leistungsbeschreibung so ausführlich wie möglich erfolgen. So können die möglichen Bieter die Gegebenheiten auf der Baustelle besonders gut einschätzen und eine sichere Kalkulation erstellen.

Diese sorgt beim Bauherrn eine größere Kostensicherheit, das Risiko eventueller Nachträge und daraus entstehender weiterer Kosten reduziert sich somit deutlich. Am besten ist es, sich mehrere Angebote einzuholen, am besten von Handwerksunternehmen aus der Region. In der Region um Kaiserslautern ist Messemer Bau dein kompetenter Ansprechpartner für die Realisierung deines Bauvorhabens.